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Philosophisches Café - Gibt es Ausnahmen zum absoluten Folterverbot?

Inhalt

Philosophisches Café - Gibt es Ausnahmen zum absoluten Folterverbot?
Das philosophische Café lädt Sie zum gemeinsamen Philosophieren ein. Es werden Fragen, die uns im Alltag bewegen, mit Hilfe großer Philosophen wie Platon, Thomas von Aquin oder Kant beantwortet. Dabei wird deutlich, dass Philosophie keine entlegene Wissenschaft ist, sondern Hilfe und Orientierung bietet.
Die einzelnen Veranstaltungen des philosophischen Cafés stellen thematisch abgeschlossene Einheiten dar und können auch einzeln von allen Altersgruppen besucht werden. Es werden philosophische Texte gemeinsam gelesen und diskutiert.

Termin: 14.11.2024: Gibt es Ausnahmen zum absoluten Folterverbot?

Die Entführung des Bankierssohnes Jacob von Metzler im Jahre 2002 hat deutlich gemacht, dass in bestimmten Ausnahmesituationen das absolute Folterverbot fragwürdig erscheint. Im Falle der Entführung von Metzlers hatte der Polizeipräsident Daschner dem Entführer Folter angedroht, um den Ort des Verstecks des Entführungsopfer in Erfahrung zu bringen. Dieses Vorgehen des Polizeipräsidenten hat die Diskussion der Erlaubnis von Folter wieder entfacht.

Das philosophische Café diskutiert, ob Ausnahmen legitimiert werden können.

Hybridkurs: Sie können wahlweise online oder in Präsenz teilnehmen.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
14.11.24 17:45 - 20:00 Uhr Abends
Do.
18  Gaustraße 20
55411 Bingen
D

max. 12 Teilnehmer

VHS - Gaustr. 20 - Raum 33

Referent/in: PD Dr. habil. Helke Panknin-Schappert

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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