Inhalt
Teilnehmer am Sprachkurs sind Zugewanderte ohne ausreichende Sprachkenntnisse, also die unterhalb des Niveaustufe B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenz- 12 Integrationskurs rahmen (GER) liegen
Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:
– Ihre Teilnahmeberechtigung, die Sie von der Ausländerbehörde oder von Ihrem Jobcenter erhalten.
– Ggf. den entsprechenden Leistungsbescheid, damit Sie eine Kostenbefreiung beantragen können.
– Aktueller Aufenthaltstitel
Gefördert werden:
– Neu zugewanderte Ausländer, die zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und auf Dauer in Deutschland leben. Die Ausländerbehörde stellt eine Teilnahmeberechtigung (mit Verpflichtung) aus.
– Personen, die durch die Jobcenter zur Teilnahme verpflichtet werden.
– Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer und Bürger der EU und deutsche Staatsangehörige können eine Berechtigung für die Teilnahme beim BAMF beantragen.
- Förderungsart
- Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
- Sonstiges Merkmal
- Grundlagen (Lernzielniveau)
rollstuhlgerecht