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Heilpraktiker/in für Physiotherapie - Sektorale Heilpraktikererlaubnis

Inhalt

„Fortbildung zum/zur Heilpraktiker*in (sektoral) auf dem Gebiet der Physiotherapie“
gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009
Aktenzeichen 3 C 19.08
Teilnehmer: Physiotherapeut*innen

Fortbildungs- und Überprüfungsinhalt: Einführung in das Heilpraktikerrecht, Berufs-/Rechts- und Gesetzeskunde, rechtliche Grenzen, Infektionsschutz, Diagnostik und Indikationsstellung für den Bereich Physiotherapie

Erforderliche Fortbildung zur anschließenden Beantragung der Erlaubnis nach Aktenlage (ohne zusätzliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt):
Für die Bundesländer Rheinland-Pfalz & Sachsen-Anhalt

  • entsprechend der jeweiligen Landesvorschriften -

Vorbereitung auf die evtl. Überprüfung: Übrige Bundesländer

Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre, mind. 4 Jahre (5 Jahre RLP) Berufserfahrung (mind. halbschichtig), Nachweis von Fortbildungen mit diagnostischem Inhalt, persönliche Eignung, erfolgreiche Teilnahme an dem HP-Physio-Seminar
Die Letztentscheidung zur Erteilung der Erlaubnisurkunde trägt das zuständige Amt.

40 UE: (für die Bundesländer Rheinland-Pfalz & Sachsen-Anhalt)
18./19. Oktober 2024 (20 UE, 20 FBP)
& 15./16. November 2024 (20 UE, 10 FBP)

Referenten: Alexander Förger (Internist, Facharzt für Allgemeinmedizin), Jörg Hoffbauer (Heilpraktiker)

Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Abschlussart
Aufstiegsfortbildung (nach BBiG, HwO) i
Sonstiges Merkmal
Heilpraktiker/in, sektoral - Physiotherapie [privatrechtlich]

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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