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Tanzpädagogisches Zertifikat (Qualifizierung zum Tanzpädagogen / zur Tanzpädagogin) (DBfT)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Tanzpädagoge/Tanzpädagogin

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre * Ausweisung der fachlichen Kompetenz: mind. 3-jährige Berufserfahrung als professionelle/r Tänzer/in an einer städtischen oder staatlichen Tanzcompagnie * Englischkenntnisse mind. B1 * Kein Schulabschluss erforderlich * Keine Deutschkenntnisse erforderlich; Technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang, nach Möglichkeit ein Laptop oder Tablet, alternativ ein Smartphone

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang, die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme in allen Seminareinheiten der Ausbildung, der Nachweis der absolvierten und von der jeweiligen Ausbildungsstelle bestätigten Hospitation

Lehrgangsinhalte:
Grundlagenkenntnisse der Pädagogik, der Lernpsychologie, der Ethik, der Tanzmedizin und -geschichte, der Betriebswirtschaft, der Musiktheorie, Sprecherziehung und Videoanalyse | Mögliche Wahlpflichtrichtungen: Tanzpädagoge - im Künstlerischen Tanz (KT), - in künstlerischen Projekten im soziokulturellen Raum (KP), - im professionellen Bereich (PB)

- Lehrgangsmaterial:

Module auf einer digitalen Lernplattform, Handouts, Videos

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 213 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module auf einer digitalen Lernplattform, Handouts, Videos

Begleitender Unterricht: 6 Tage (42 Unterrichtsstunden) Seminar als Präsenz in Dortmund, Ballettzentrum Westfalen

  • Nah-Unterricht: 42 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7453923

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 5902 
3 Raten zu 1.967 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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