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Entspannungstrainer*in Schwerpunkt Kinder und Jugendliche

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als Entspannungstrainer*in Schwerpunkt Kinder und Jugendliche

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Vorerfahrungen im Umgang mit Kindern und/oder Jugendlichen als pädagogische Fachkraft und/oder Übungsleiter*in ; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen und Begrifflichkeiten - Kindliche Entwicklungsphasen und der Einsatz von Entspannung in versch. Altersgruppen / Abgrenzung Prävention und Therapie - Autogenes Training - Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen - Weitere Entspannungsverfahren und Anwendbarkeit bei Kindern und Jugendlichen - Planung von Entspannungsangeboten für Kinder und Jugendliche - Gestaltung nachhaltiger Entspannungsangebote - Der Start in dein entspanntes Business

- Lehrgangsmaterial:

8 Module, Selbstlernkurs Autogenes Training

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 103 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Module, Selbstlernkurs Autogenes Training

Begleitender Unterricht: 4 Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 11 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7450523

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Entspannungstrainer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 899 
4 Raten zu 224 EUR
Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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