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Ernährungsassistent/in für Hunde

Zert. Ernährungsassistent Hund® / zert. Ernährungsassistentin für Hunde

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen für die individuellen Futterempfehlungen für Hunde

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich, deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, Volljährigkeit; Technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Anatomie und Physiologie der Verdauung, Ernährungsweisen und Fressverhalten, Futtermittel und ihre Deklaration, Inhaltsstoffe, Futtersorten bzw. Arten, Allgemeine und spezifische Ernährung von Hunden, Antinutritive Stoffe, Energie, Energiebilanz & Bedarfsberechnung, Bedarfsberechnung Rohfutter / BARF, Nutritive Besonderheiten in Lebensphasen, Ernährungsbedingte Störungen und Fütterungsfehler, Fressstörungen beim Hund, Kot - weil raus muss was reinkommt, Das Erbrechen des Hundes, Phytotherapie, Die Kräuter als Futterergänzung für Hunde, Giftige, ungeeignete und geeignete Nahrungsmittel, Ablauf einer Ernährungsassistenz

- Lehrgangsmaterial:

1 Lehrbrief, digitale Dokumente

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 84 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Lehrbrief, digitale Dokumente

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7439623

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Tierernährungsberater/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 489  Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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