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Fachkraft für Beschwerdemanagement in der Kita (m/w/d)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen zur Erarbeitung eines Beschwerdemanagements in der Kita, zu den Strukturen der Entwicklung im Team sowie den Handlungsmöglichkeiten

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
die Vollendung des 18. Lebensjahrs, eine pädagogische Ausbildung und pädagogische Erfahrung im Tätigkeitsfeld Kindertageseinrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation; Technische Voraussetzungen: Endgerät mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Die Erarbeitung eines Beschwerdemanagements in der Kita für Kinder und Eltern * Handhabung von Strukturen, wie Beschwerdemanagement mit dem Team entwickelt werden kann * Handlungsmöglichkeiten für ein aktives Beschwerdemanagement auf den Grundlagen der Partizipation und Demokratie * Kommunikative Fähigkeiten, die ein kompetentes Handeln im Kontext Beschwerdemanagement ermöglichen

- Lehrgangsmaterial:

2 Studienhefte mit Downloadmaterial, Selbst- und Fremdkontrollaufgaben

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 58 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Studienhefte mit Downloadmaterial, Selbst- und Fremdkontrollaufgaben

Begleitender Unterricht: 150-minütiges Webinar zum Thema "Lösungsorientierte Kommunikation in der Kita" sowie ein einstündiger Q&A-Termin werden optional angeboten

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7450323

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 450 
3 Raten zu 150 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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