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Fachkraft für professionelle Zusammenarbeit mit Eltern in der Kita (m/w/d)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen für die professionelle Zusammenarbeit mit Eltern in der Kita

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
die Vollendung des 18. Lebensjahrs, eine pädagogische Ausbildung und pädagogische Erfahrung im Tätigkeitsfeld Kindertageseinrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation; Technische Voraussetzungen: Endgerät mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Fachwissen für eine zielorientierte und wertschätzende Zusammenarbeit mit Kita-Eltern * Handlungssicherheit in der Planung und Durchführung von Elterngesprächen * Handlungsmöglichkeiten in spezifischen Situationen und in der interkulturellen Zusammenarbeit mit Eltern * Qualifiziertes Umsetzen von Kommunikation in der Erziehungspartnerschaft

- Lehrgangsmaterial:

2 Studienhefte mit Downloadmaterial, Selbst- und Fremdkontrollaufgaben

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 58 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Studienhefte mit Downloadmaterial, Selbst- und Fremdkontrollaufgaben

Begleitender Unterricht: 150-minütiges Webinar zum Thema "Lösungsorientierte Kommunikation in der Kita" sowie ein einstündiger Q&A-Termin werden optional angeboten

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7450223

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 450 
3 Raten zu 150 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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