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Anleiter:in von Auszubildenden in der Kita

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine strukturierte Ausbildungsbegleitung von Praktikanten/innen und Auszubildenden in einer Kita

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, pädagogische Ausbildung und pädagogische Erfahrung im Tätigkeitsfeld Kindertageseinrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation; technische Voraussetzungen: digitales Endgerät (Smartphone, Laptop, Tablet)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Strukturieren von Praktikas und Ausbildungsphasen, Umsetzen von Erwartungen als Anleiter:in und diesbezüglichen Handlungskompetenzen, Einführen und Weiterentwickeln von Qualitätsstandards für Auszubildende in ihrer Kita

- Lehrgangsmaterial:

2 Lehrbriefe sowie weitere Lernmaterialien zum Download (Arbeitsblätter, Checklisten etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 90 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Lehrbriefe sowie weitere Lernmaterialien zum Download (Arbeitsblätter, Checklisten etc.)

Begleitender Unterricht: Möglichkeit zu einem individuellen maximal einstündigen Telefontermin für inhaltliche Fragen mit der pädagogischen Leitung der Klett Kita Akademie

  • Nah-Unterricht: 1 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7441423

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 450 
3 Raten zu 150 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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