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Master - Umweltpsychologie - 120 ECTS

Umweltpsychologie (M.Sc.) 120 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Science im Studiengang Umweltpsychologie

Abschluss: Master of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
erster Hochschulabschluss (180 ECTS) und einschlägigen einjährigen Berufserfahrung idealerweise in einem dem Studienschwerpunkt nahen Bereich, wie z. B. Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Versorgungstechnik, Umweltgestaltung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Statistik, Forschungsmethodik und Evaluationsforschung, Allgemeine Psychologie I+II, Sozial- und Persönlichkeitspsychologie, Entwicklungspsychologie, Empirische Datenerhebung und -analyse, Psychologische Diagnostik, Grundlagen der Umweltpsychologie, Wahrnehmung und umweltbezogenes Verhalten, Biologische Psychologie, Diagnostische Praxis, Raum und gebaute Umwelt, Verhaltensökonomie und Verhaltensintervention, Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation, Masterarbeit

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module (Studienskripte, Lehrvideos, Podcasts, Live-Sessions mit interaktiven Elementen, z.B. Rollenspiele, Fallbeispiele etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 3044 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 29,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module (Studienskripte, Lehrvideos, Podcasts, Live-Sessions mit interaktiven Elementen, z.B. Rollenspiele, Fallbeispiele etc.)

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1158123

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12281 
24 Raten zu 511 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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