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Master - Betriebswirtschaftslehre - 60 ECTS

Betriebswirtschaftslehre (M.A.) - 60 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts (M.A.) im Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens 240 Credit Points, dabei müssen 40 CP aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich stammen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Betriebswirtschaftliche Handlungsfelder - Kernbereich des Business Managements - Institutionelle Rahmenbedingungen - Empirische und wissenschaftliche Methoden

- Lehrgangsmaterial:

Pflicht- und Wahlpflichtmodule (studymags, digitale Lehrbücher, Onlinetutorien etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 1509 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 19,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Pflicht- und Wahlpflichtmodule (studymags, digitale Lehrbücher, Onlinetutorien etc.)

Begleitender Unterricht: fakultative Seminare können belegt werden, Näheres bitte beim Anbieter erfragen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 2108023

Bei einer Studiendauer von 12 Monaten betragen die Studiengebühren 6.300,00 EUR (12 Raten à 525,00 EUR) und bei einer Studiendauer von 24 Monaten betragen die Studiengebühren 7.560,00 EUR (24 Raten à 315,00 EUR).

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 7110 
18 Raten zu 395 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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