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Alltagsbegleiter(in) / Betreuungskraft nach §§ 43b & 53b SGB XI

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um pflegebedürftige Menschen zu aktivieren und in ihrer Alltagskompetenz zu unterstützen.

Abschluss: institutsinternes Zertifikat nach Bestehen des Abschlusstests und der Überprüfung der Nachweise der Praktika und des Erste-Hilfe-Kurses

Teilnahmevoraussetzungen:
Gute Kenntnisse in deutscher Schrift und Sprache, Bescheinigung über ein Orientierungspraktikum mit 40 Stunden in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung; technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von mindestens 8 Unterrichtsstunden (nicht älter
als zwei Jahre) und Bescheinigung über ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum (80 Stunden) in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen und Definitionen - Fachkenntnisse rund um die Betreuung - Hauswirtschaftslehre und Hygiene - Ernährung im Alter - Kenntnisse über häufige Krankheitsbilder und deren Pflege - Wahrnehmung, Kommunikation und Zusammenarbeit - Pflege, Betreuung und Beratung: Grundkenntnisse und interkulturelle Aspekte - Betreuungskompetenz: Methoden der Alltagsaktivierung

- Lehrgangsmaterial:

8 Online-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 123 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Online-Module

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7458723

Zertifikat
Alltagsbegleiter/in nach §45 SGB XI i
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 990 
6 Raten zu 165 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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