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Kaufmann/-frau - E-Commerce

Kaufmann/-frau(m/w/d) im E-Commerce (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Externensprüfung gemäß §45 (2) BBiG zum geprüften Kaufmann / zur geprüften Kauffrau im E-Commerce an einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Verordnung vom 13. Dezember 2017

Abschluss: Institutsinternes Abschlusszeugnis nach Ablegen der Vorbereitungsprüfungen bei DELST

Teilnahmevoraussetzungen:
Keine fachlichen Voraussetzungen erforderlich; technische Voraussetzung: digitales Endgerät mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Für die externe Prüfung an der Industrie- und Handelskammer werden 4,5 Jahre Berufspraxis im kaufmännischen Bereich benötigt

Lehrgangsinhalte:
Bedeutung und Struktur des E-Commerce, Projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce, Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung, Kundenkommunikation im E-Commerce, Geschäftsprozesse im E-Commerce, Wirtschafts- und Sozialkunde, Anwenden einer Fremdsprache

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, digitale Dokumente, sonstige Medien / Lernmaterialien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, digitale Dokumente, sonstige Medien / Lernmaterialien

Begleitender Unterricht: An 5 Tagen finden Onlineseminare statt

  • Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5138723

Abschluss
Kaufmann/-frau - E-Commerce (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.18) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Abschlussart
Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1320 
12 Raten zu 110 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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