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Pflegeberater*in nach § 7a SGB XI

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur individuellen Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in pflegerischen Angelegenheiten sowie zur Abstimmung und zur Koordinierung von Betreuungs-, Unterstützungs- und Versorgungsangeboten

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung als Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte/r, Sozial- oder Heilpädagoge/in oder Sozialarbeiter/in mit mindestens einjähriger Berufserfahrung bzw. Personen mit anderen geeigneten Berufen oder Studienabschlüssen. d. h. mit pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Schwerpunkten; alternativ: mehrjährige Erfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger; bei fehlender praktischen Berufserfahrung in der Pflege vor: Nachweis eines mindestens 9-tägigen Praktikums in einer ambulanten oder stationären Einrichtung bei Lehrgangsabschluss

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und ggf. o. g. Praktikum

Lehrgangsinhalte:
Pflegefachwissen, Rolle der Pflegeberatung, Einrichtungsstrukturen, Versorgungsplanung, Casemanagement, Beratungskompetenz Teil I und II, Rechtliche Grundlagen, Sozialrecht, Betreuungsrecht

- Lehrgangsmaterial:

10 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 10 Monate, gesamt 408 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 10 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7441923

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pflegeberater/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1890 
10 Raten zu 189 EUR
Fernunterricht

10 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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