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Sprachförderpädagoge/-in (Vitalakademie)

Zert. Sprachförderpädagoge/-in (Vitalakademie)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Sprachförderpädagog:in

Abschluss: Institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, abgeschlossen Schul- und Berufsausbildung, abgeschlossene Grundausbildung, Deutschkenntnisse auf Sprachniveau C1; technische Voraussetzungen: digitales Endgerät mit Internetzugang, Kamera und Mikrofon

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung, 100 Praxiseinheiten sowie die Anfertigung einer Facharbeit

Lehrgangsinhalte:
Einführung in Sprach-, Lese- und Schriftspracherwerb, Dokumentation der Sprach-, Schriftsprach- und Lesekompetenzen, Spracherziehung im Elementarpädagogischen Alltag, Bildungsbereiche und Spracherziehung, Methoden der Spracherziehung, die Sprachfördereinheit

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, digitale Dokumente, sonstige Medien/Lernmaterialien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 8 Monate, gesamt 688 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 20 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, digitale Dokumente, sonstige Medien/Lernmaterialien

Begleitender Unterricht: Onlineseminar

  • Nah-Unterricht: 8 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7449223

Lehrgangskosten: Die tatsächliche Ratenhöhe kann aufgrund enthaltener Prüfungsgebühren in Höhe von 150,00 EUR abweichen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Sprachbildung und Sprachförderung [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1530 
12 Raten zu 127 EUR
Fernunterricht

8 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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