Inhalt
Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Arts Gesundheitsökonomie
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Teilnahmevoraussetzungen:
siehe dazu bitte Zulassungsvoraussetzungen im Studienführer IUBH
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung der Hochschule - Näheres beim Institut erfragen
Lehrgangsinhalte:
Rahmenbedingungen des Gesundheitsmarktes, Einführung in die Gesundheitsökonomie, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, Gesundheitspsychologie, Betriebswirtschaftslehre, Mikroökonomie, Gesundheitsökonomie I (Zielgruppenarbeit), Recht im Gesundheitswesen, Kollaboratives Arbeiten, Medizin für Nichtmediziner I, Buchführung und Bilanzierung, Makroökonomie, Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, Abrechnungssysteme, Interkulturelle und ethische Handlungskompetenzen, Statistik, Medizin für Nichtmediziner II, Personal und Unternehmensführung, Gesundheitsökonomie II (Zweiter Gesundheitsmarkt), E-Health, Controlling im Gesundheitswesen, Forschungsmethodik und Datenanalyse, Public Health Intervention, Kosten- und Leistungsrechnung, Trends und Zukunft in der Gesundheitsökonomie, Evidenzbasierte Praxis, Wirtschaftspolitik, Wahlpflichtfächer A, B, C
- Lehrgangsmaterial:
28 Module, Wahlpflichtfachbereiche A, B und C
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 48 Monate, gesamt 5779 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 28 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 28 Module, Wahlpflichtfachbereiche A, B und C
Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen, fakultative Seminare werden angeboten
- Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 1112520c
Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen. Bei einer Dauer von 36 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 14.739,00 EURO (36 Raten à 390,00 EURO + 699,00 EURO Graduierungsgebühr). Bei einer Dauer von 72 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 16.467,00 EURO (72 Raten à 219,00 EURO + 699,00 EURO Graduierungsgebühr). Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig. Vorleistungen können u.a. angerechnet werden: Studienleistungen anderer Hochschulen, Nicht-universitäre Abschlüsse (bspw. IHK-Abschluss), Inhalte aus Berufsausbildungen, Berufliche Erfahrungen.