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Bachelor - Sport- und Bewegungstherapie - 210 ECTS

Sport- und Bewegungstherapie (Bachelor of Arts) 210 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Arts im Studiengang Sport- und Bewegungstherapie

Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife, Fachhochschulreife, Meister-/Fachwirtbrief oder vergleichbare Qualifikation) bzw. Zulassung durch eine Fachkommission sowie Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme an den Präsenzseminaren; im Einzelnen siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Propädeutikum, Wissenschaftliches Arbeiten I - III, Gesundheitssystem und Prävention, Medizinische Grundlagen, Trainingslehre I - III, Grundlagen der Sport- und Bewegungstherapie I-III, Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie I-IV, Internistische Erkrankungen I - III, Neurologie, Sportpraxis, ICF-orientierte Sport- und Bewegungstherapie, Bachelor-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module (Studienbriefe, Fachliteratur, digitale Dokumente etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 42 Monate, gesamt 5870 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 32,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module (Studienbriefe, Fachliteratur, digitale Dokumente etc.)

Begleitender Unterricht: Präsenzseminare an 72 Tagen in Saarbrücken und ggf. an anderen Orten

  • Nah-Unterricht: 576 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1151523

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 15120 
42 Raten zu 360 EUR
Fernunterricht

42 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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