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Bachelor - Therapiewissenschaften - 180 ECTS

Therapiewissenschaften (B.Sc.) 180 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Science im Studiengang Therapiewissenschaften

Abschluss: Bachelor of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Ergotherapie / Logopädie / Physiotherapie (je nach Spezialisierung) oder Nachweis über einen gültigen Ausbildungsvertrag im o.g. Ausbildungsberuf sowie erfolgreich abgeschlossenes erstes Ausbildungsjahr, allgemeine/fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife;

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Siehe bitte Studien- und Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Wissenschaftliches Arbeiten, qualitative und quantitative Forschungsmethoden, Einführung in die Therapiewissenschaften, institutionelle Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens, evidenzbasierte Praxis und Leitlinienarbeit, Naturheilkunde und integrative Medizin, Praxisprojekt, Spezialisierung: Ergotherapie / Logopädie / Physiotherapie; Wahlmodule: Therapiewissenschaft / Therapiepraxis / Therapiemanagement; Bachelor-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Pflicht-, Wahl- sowie Spezialisierungsmodule

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 4528 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 58,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Pflicht-, Wahl- sowie Spezialisierungsmodule

Begleitender Unterricht: Ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1162223

Abschluss
Bachelor of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 7542 
18 Raten zu 419 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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