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Master - UX & Service Design - 90 ECTS

UX & Service Design (M.A.) - 90 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang UX & Service Design - 90 ECTS

Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichgestellter Abschluss (210 ECTS, mindestens aber 180 ECTS), Kenntnisse der englischen Sprache Niveaustufe B, designspezifisches Grundverständnis, mindestens einjährige Praxis- bzw. Berufserfahrung, ggfs. Motivationsgespräch

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
General Business Administration, Service Design - Principles & Methods, User Experience Design - Principles & Methods, Design Research & Design Methods, Project - UX Practice-based Research, Marketing, User Experience and Prototyping, Design Systems & Designing in complexity, Design Theory, Scientific Design Concepts & Design Science, Project - Service Design Research-based Project, Change Management, Master-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Module (Studienbriefe und digitale Lernmaterialien auf dem E-Campus)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 2709 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 35 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module (Studienbriefe und digitale Lernmaterialien auf dem E-Campus)

Begleitender Unterricht: fakultative Seminare werden angeboten

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1153423

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Unterrichtssprache ENGLISCH (Kursmerkmal)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 11682 
18 Raten zu 649 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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