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Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r vor einer Industrie- und Handelskammer

Abschluss: Externe Prüfung bei der IHK oder SGD-Abschlusszeugnis

Teilnahmevoraussetzungen:
Keine besonderen, technische Voraussetzungen: digitales Endgerät mit Internetzugang und aktuellem Webbrowser

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Für die Zulassung zum IHK-Testverfahren sind über die lehrgangsinternen Anforderungen keine weiteren Anforderungen zu erfüllen

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen des Datenschutzes, Datenschutzrecht, Organisation von Datenschutz und Datensicherheit, IT-Sicherheit und technische-organisatorischer Datenschutz, Praxishinweise für den Start als Datenschutzbeauftragter

- Lehrgangsmaterial:

Studienmappe mit Arbeitsmaterial, 1 Lehrgangsbegleitheft, 4 Studienhefte, 5 Fallstudien, 5 Onlinetests, 19 Videos

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 172 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Studienmappe mit Arbeitsmaterial, 1 Lehrgangsbegleitheft, 4 Studienhefte, 5 Fallstudien, 5 Onlinetests, 19 Videos

Begleitender Unterricht: An zwei Tagen finden Onlineseminare statt

  • Nah-Unterricht: 6 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5138923

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Datenschutzbeauftragte/r i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1675 
5 Raten zu 299 EUR, Prüfungskosten: 180 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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