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Energieberatervertrag – Risiken kennen und regeln (Modul 4)

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Inhalt

Auf Grundlage eines Vertragsmusters erläutert die Seminarreihe in modularen Schritten jeweils haftungsrelevante Aspekte und Vertragspflichten bei Energieberatung und Fachplanung Energieeffizienz. Regelungsbedarfe und Handlungsoptionen für ein rechtlich abgesichertes Vorgehen werden aufgezeigt, so dass Verträge als „praktisches Scharnier“ für Planungs- und Rechtssicherheit nutzbar gemacht werden können.

Dieses Modul behandelt haftungsrelevante Aspekte und resultierende Vertragspflichten bei Erstellung von Lüftungskonzepten. Entsprechend den Inhalten der von der Referentin mitverfassten Studie „Lüften im Wohnungsbau“ werden haftungsrelevante Aspekte, Vertragspflichten sowie etwaige Regelungsbedarfe vor dem Hintergrund aktueller Regelwerksentwicklungen aufgezeigt. Ergänzt wird die bauvertragliche Perspektive durch praxisbedeutsame Rechtsfragen bei Mangelbeurteilung im Mietrechtsverhältnis.

Inhalt:

  • Wohnungslüftung im Bauordnungsrecht und resultierende Vertragspflichten
  • Inhalt der „Erfolgshaftung“ bei Erstellung von Lüftungskonzepten
  • Leistungsinhalte und Schnittstellen im Planungsablauf – Folgen für Vertragspraxis
  • Aktuelle Regelwerksentwicklungen und aRdT – was tun bei „ungewissen Rechtsstatus“ TR/ DIN?
  • Lüftung und Schimmel im Mietrecht – Welches Nutzerverhalten ist „rechtlich zumutbar“?

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Anmeldung und weitere Informationen gerne über den Link zu unserer Homepage im Feld "Bemerkungen"!

Unterrichtsart
Online-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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