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Sicherheit von Kinderspielplätzen prüfen - Erstschulung zur Fachkraft

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Betreiber von Spielplätzen, Vertreter von Städten und Gemeinden, Verantwortliche für die Pflege und Instandhaltung von Spielplätzen und Spielgeräten, Hausmeister, Inspektionspersonal, die mit dem Betrieb und der Wartung von Kinderspielplätzen beauftragt s

Voraussetzungen: Keine

Grundlage:BGB § 823; DIN EN 1176; DIN EN 1177; DIN 18034
Kursziel: Zertifikat "Fachkraft zur Prüfung von Kinderspielplätzen" der DEKRA Akademie GmbH.
Gültigkeit:Der Nachweis gilt unbefristet - jährliche Fortbildungen werden empfohlen.

Viele Spielplätze in Deutschland weisen grobe Sicherheitsmängel auf. Jedes Jahr passieren demzufolge Unfälle auf Kinderspielplätzen, die vermieden werden könnten, wenn die Spielplätze im geforderten ordnungsgemäßen Zustand wären. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Kinderspielplätze verantwortlich. Der Betreiber kann diese Pflicht auf einen Mitarbeiter, der die erforderliche Sachkunde besitzt, delegieren. Mit diesem Seminar kann die Sachkunde erworben werden, um die visuelle Routineinspektion und die operative Inspektion durchführen zu können.

  • Europäische Normen und Regelwerke, DIN EN 1176 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplätze und Geräte - Mängelfeststellung, Mängelbewertung und Abhilfemaßnahmen - Instandhaltung und Wartung von Kinderspielplätzen - Versicherung und Haftung - Praktische Übungen: Spielplatzbegehung unter Anwendung der Prüfkörper - schriftliche Abschlussprüfung zum Nachweis der Sachkunde nach DIN EN1176-7 um die visuelle Routineinspektion und die operative Inspektion durchführen zu können.

Mindestteilnehmerzahl: 6

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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