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Seniorengymnastik in Betreuungsangeboten - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53b SGB XI

Inhalt

Zielgruppe: - Betreuungsassistenten nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI) - Interessierte Pflege(hilfs)kräfte

Voraussetzungen: - Qualifizierung nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI) - Ausreichende Deutschkenntnisse

Grundlage:Richtlinien nach §? 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Gültigkeit:1 Jahr

Bewegungsmangel wirkt sich bereits bei jungen und gesunden Menschen ungünstig auf den Organismus aus. Wenn sich Seniorengymnastik an den Ressourcen des alten oder kranken Menschen ausrichtet, wirkt sich diese ausgesprochen positiv auf die unterschiedlichen Körperfunktionen und die Lebensqualität im Gesamten aus. Ein erfahrener Übungsleiter* kann durch gezielte Bewegungsangebote mit dafür sorgen, dass Mobilitätsverluste verhindert, verlangsamt oder verbessert werden. Dieses Seminar legt den Schwerpunkt auf die Grundlagen der Seniorengymnastik und thematisiert, wie Mitarbeiter in der Betreuung einen Übungsleiter unterstützen und sichere Übungen anwenden können.

  • Wiedergeben der Praxiseindrücke - Die Bedeutung der Bewegung - Ziele und Grundsätze der Seniorengymnastik - Aufwärm- und Lockerungsübungen - Dehn- und Steckübungen - Kräftigungsübungen - Seniorentänze - Vertiefung, Wiederholung und Reflexion

Mindestteilnehmerzahl: 6

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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