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Regalanlagen prüfen - Fortbildung / Erfahrungsaustausch

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Mitarbeiter* aus den Bereichen Lager-Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter aus den Bereic?hen Wartung und Instandhaltung

Voraussetzungen: Es sind keine

Grundlage:- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) - DIN EN 15635 - Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen - TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) Befähigte Personen - DGUV Regel 108-007 (alt BGR 234) (Beru

Diese Fortbildung soll als Erfahrungsaustausch mit der entsprechenden Personen Gruppe dienen.

  • Warum müssen Regale geprüft werden? - Rechtliche Hintergründe - Haftungsrecht - Gefährdungsbeurteilung - Bewertung von Schäden (Rost, Deformation, fehlende Verschraubung) - Sicherheitsmanagement und Dokumentation - Fragen aus der Praxis / Regalprüfung - Spielräume des Prüfers

Mindestteilnehmerzahl: 6

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
09.02.24 511  Barbarossastr. 60
67655 Kaiserslautern

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern
Terminhinweis:
1 Tag
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

13.06.24 511  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern
Terminhinweis:
1 Tag
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

20.11.24 511  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern
Terminhinweis:
1 Tag
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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