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Hubarbeitsbühnen bedienen - Unterweisung für Bediener ohne Vorkenntnisse (m/w/d) - Blended Learning

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Personen, die zukünftig Hubarbeitsbühnen bedienen sollen.

Voraussetzungen: - Technisches Verständnis - Mindestalter 18 Jahre - Gesundheitliche Eignung (Nachweis über Untersuchung G25 und G41) - Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Grundlage:- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 308-008 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) G

Hubarbeitsbühnen dürfen laut Betriebssicherheitsverordnung und Berufsgenossenschaften nur von unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden. Gut ausgebildetes Personal reduziert die Gefahr von Arbeitsunfällen erheblich. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die sichere Bedienung von Hubarbeitsbühnen, um Gefahren zu vermeiden.

Web-Based-Training (WBT): (je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit bis zu 8 UE) - Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen - Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur - Abnahme, Prüfbuch - Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt Praxis: (6 UE) - Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit - Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass - Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern - Transport auf der Straße - Personentransport - Praktische Übungen Prüfung (2 UE) Schriftliche und praktische Prüfung

Mindestteilnehmerzahl: 5

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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