Inhalt
Zielgruppe: Personen, die zukünftig Hubarbeitsbühnen bedienen sollen.
Voraussetzungen: - Technisches Verständnis - Mindestalter 18 Jahre - Gesundheitliche Eignung (Nachweis über Untersuchung G25 und G41) - Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Grundlage:- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 308-008 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) G
Hubarbeitsbühnen dürfen laut Betriebssicherheitsverordnung und Berufsgenossenschaften nur von unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden. Gut ausgebildetes Personal reduziert die Gefahr von Arbeitsunfällen erheblich. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die sichere Bedienung von Hubarbeitsbühnen, um Gefahren zu vermeiden.
Web-Based-Training (WBT): (je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit bis zu 8 UE) - Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen - Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur - Abnahme, Prüfbuch - Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt Praxis: (6 UE) - Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit - Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass - Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern - Transport auf der Straße - Personentransport - Praktische Übungen Prüfung (2 UE) Schriftliche und praktische Prüfung
Mindestteilnehmerzahl: 5