Inhalt
Zielgruppe: Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragter (m/w/d) für die Verkehrsträger Straße und See vorgesehen sind.
Voraussetzungen: - Sie benötigen die für die jeweiligen Verkehrsträger (Straße und See) aktuell geltenden Gefahrgutvorschriften (ADR und IMDG-Code) - Kenntnisse der deutsche Sprache in Wort und Schrift
Grundlage:§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Gültigkeit:5 Jahre
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten (m/w/d) bestellen. Für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter (m/w/d) ist ein gültiger Schulungsnachweis Pflicht. In diesem Lehrgang erhalten Sie einen Überblick und erwerben die erforderlichen Kenntnisse nach den gültigen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen und Seeschiffen.
Theorie (40 UE) - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften
Mindestteilnehmerzahl: 7