Inhalt
Zielgruppe: Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragter (m/w/d) für die Verkehrsträger Straße und Schiene vorgesehen sind.
Voraussetzungen: - Sie benötigen die für die jeweiligen Verkehrsträger (Straße und Schiene) aktuell geltenden Gefahrgutvorschriften (ADR und RID) - Kenntnisse der deutsche Sprache in Wort und Schrift
Grundlage:§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Gültigkeit:5 Jahre
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten (m/w/d) bestellen. Für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter (m/w/d) ist ein gültiger Schulungsnachweis Pflicht. In diesem Lehrgang erhalten Sie einen Überblick und erwerben die erforderlichen Kenntnisse nach den gültigen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen- und Schienenfahrzeugen.
Theorie (40 UE) - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften
Mindestteilnehmerzahl: 7