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Zielgruppe: Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2008 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich nutzen wollen.
Voraussetzungen: Die beschleunigte Grundqualifikation kann erst ab dem 21. Lebensjahr absolviert werden. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung, da die Prüfungssprache auf deutsch beschränkt is
Grundlage:- Richtlinie (EU) 2018/645 - BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Gültigkeit:Für beruflich tätige Kraftfahrer (m/w/d) besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
Die Anforderungen an beruflich tätiges Fahrpersonal sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Grundsätzlich ist der Nachweis einer sog. „beschleunigten Grundqualifikation“ im Umfang von mind. 140 Zeitstunden zusätzlich erforderlich. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen die alle erforderlichen Kenntnisse, damit Sie die abschließende Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich bestehen.
- Nutzfahrzeugtechnik - Arbeitsrecht und -sicherheit - Gesundheitsschutz - Personenbeförderung - Personenverkehrsmarkt - Fahrperfektion optional: - Prüfungsvorbereitung
Mindestteilnehmerzahl: 1