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Geprüfte:r Veranstaltungsfachwirt:in (IHK)

Inhalt

Karriere dank Fachwirt: Karriere ohne Studium – ist das realistisch? Ja: mit einer Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt. Wer einen klassischen Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und eine Führungsposition anstrebt, sollte sich intensiv mit dieser lohnenden Weiterbildung auseinandersetzen, beispielsweise mit dem Veranstaltungsfachwirt. Das macht ein/-e Geprüfte/-r Veranstaltungsfachwirt/-in: Veranstaltungsfachwirte übernehmen eigenverantwortlich planerische und organisatorische Aufgaben, führen Veranstaltungen durch, können aber auch in den Bereichen Event-Controlling, Finanzwesen und Marketing eingesetzt werden. Sie planen Messen, Tagungen, Kongresse oder sonstige Kunst- oder Kulturveranstaltungen und leiten Mitarbeiter in den verschiedenen Phasen der Projektdurchführung an.

Kursinhalte
Volks- und Betriebswirtschaft: volkswirtschaftliche Grundlagen, betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, Unternehmenszusammenschlüsse Rechnungswesen: grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, Planungsrechnung Recht und Steuern: rechtliche Zusammenhänge, steuerrechtliche Bestimmungen Unternehmensführung: Betriebsorganisation, Personalführung, Personalentwicklung Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen: Beobachten und Analysieren von bestehenden und potenziellen Märkten, Auswahl und Durchführung von Primär- und Sekundärerhebungen, Ermitteln und Auswerten branchenspezifischer Kennzahlen, Definieren und Segmentieren von Märkten und Zielgruppen, Definieren von Veranstaltungszielen, -arten und -formen, Berücksichtigen ökologischer Einflüsse, Entwickeln von Marketingstrategien...

Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Personen aus dem Veranstaltungswesen wie Veranstaltungskaufleute, Mitarbeiter aus der Veranstaltungs- und Hotelbranche, Veranstaltungstechniker und Mitarbeiter, die in Unternehmen Veranstaltungen betreuen.

Anforderungen
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK: Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf, sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung oder eine mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung, wobei die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zur Veranstaltungswirtschaft aufweisen muss.

Perspektiven
Mit dem Zertifikat als Veranstaltungsfachwirt weisen die Teilnehmer nach, dass sie eine Weiterbildung auf hohem Niveau absolviert haben. In Kombination mit ihren persönlichen Vorkenntnissen qualifizieren sie sich damit für verantwortungsvolle Führungspositionen und haben optimale Aufstiegsmöglichkeiten, zum Beispiel bei Messeveranstaltern, Tagungszentren, Großveranstaltern oder in Eventagenturen.

Abschluss
Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Abschluss
Fachwirt/in - Veranstaltung (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Abschlussart
Aufstiegsfortbildung (nach BBiG, HwO) i
Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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