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Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehem. § 87b) mit Zusatzqualifikation Sterbe- und Trauerbegleitung

Inhalt

Um Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung umfassend zu betreuen, ist mehr als reine körperliche Pflege erforderlich. Genau hier kommen Betreuungskräfte ins Spiel: Sie helfen bei alltäglichen Dingen, führen einfühlsame Gespräche oder begleiten beim Spaziergang. Dieser Kurs vermittelt Ihnen alle Kenntnisse, die Sie als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen benötigen. Bei Ihrer dortigen Arbeit werden Sie auch immer wieder mit dem Thema Sterben und Tod konfrontiert werden. Darauf gehen wir daher in diesem Kurs ganz besonders ein.

Kursinhalte
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI Grundlagen des §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) sowie § 45a und b nach SGB XI Stärkung der Empathie, Arbeiten mit der Biografie Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren Kommunikation, Stress- und Konfliktlösungen Erkrankungen im Alter, Ernährung, Hygiene Rechtliche Grundlagen Sterbe- und Trauerbegleitung Sterbebegleitung Teile aus der Palliative Care Hospizbewegung Umgang mit Schmerz, Tod, Trauerarbeit Kulturelle Unterschiede beim Abschied Sterbe- und Trauerbegleitung – Vertiefung Umgang mit Kindern- und Jugendlichen Begleitung von Angehörigen (z.B. Kindern) Vertiefung der Palliativversorgung Vertiefung Hospizbewegung Sterbeprozess Sterberituale und Traditionen

Zielgruppe
Dieses Angebot richtet sich an Interessenten für die Arbeit als Betreuungskraft, die zudem zusätzliches Wissen zur Sterbe- und Trauerbegleitung erwerben möchten.

Anforderungen
Teilnehmer sollten belastbar sein und soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen aufweisen. Vor Beginn des Kurses finden Sie in einem fünftägigen Praktikum heraus, ob Sie für den Umgang mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen geeignet sind und Ihnen die Arbeit Freude bereitet. Gute Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt. Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.

Perspektiven
Qualifizierte Betreuungskräfte werden in Pflegeeinrichtungen und in der privaten häuslichen Pflege dringend gesucht. Bringen die Bewerber dann noch Zusatzkenntnisse wie zum Beispiel als Sterbe- und Trauerbegleiter mit, sind ihre Beschäftigungsaussichten ausgezeichnet.

Abschluss
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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