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Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehem. § 87b) mit Zusatzqualifikation pflegerische Grundlagen

Inhalt

Die Weiterbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zum § 53b SGB (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.

Kursinhalte
Grundlagen des § 45a und b nach SGB XI Stärkung der Empathie Arbeiten mit der Biografie Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren Kommunikation Stress- und Konfliktlösungen Lehre der Erkrankungen im Alter Krankheitsbilder Ernährung Hygiene Grund- und Körperpflege Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme Unterstützung bei Toilettengängen Prophylaxen Rechtliche Grundlagen Netzwerke im Alter Wohnen und Wohnformen Mobilität und Einschränkungen Dokumentation

Zielgruppe
Dieses Angebot richtet sich an Interessenten für die Arbeit als Betreuungskraft, die zudem zusätzliches theoretisches Wissen zu pflegerische Grundlagen für Betreuungskräfte und Laienpflegende erwerben möchten.

Anforderungen
Für die Teilnahme sollten Sie soziale Kompetenz, Empathie-Fähigkeit, hohe Belastbarkeit sowie Wahrnehmungsfähigkeit und Beobachtungsgabe aufweisen. Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hierbei sollen Sie als Interessent/in herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch sowie PC-Grundkenntnisse sollten Sie mitbringen. Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.

Perspektiven
Die Fortbildung ermöglicht Betreuungskräften, sich theoretische Grundlagen im Bereich der Pflege anzueignen. Mit diesen zusätzlichen Kenntnissen haben Sie die Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt interessanter zu positionieren. Aber auch ehrenamtlichen Mitarbeiter, Laienpflegende und Angehörige können sich hier wertvolle Kenntnisse für das Arbeiten mit hilfsbedürftigen Menschen aneignen.

Abschluss
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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