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TQ 1 - Güter befördern - Anschlussfähige Teilqualifikation „Berufskraftfahrer“

Inhalt

Unser Bildungsprodukt richtet sich an interessierte geringqualifizierte Kunden, die zukünftig eine Tätigkeit in der Güter- oder Personenbeförderung anstreben und die Voraussetzungen erfüllen. Die aus Weiterbildungs- und Arbeitsphasen bestehenden TQ-Inhalte, sollen die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sicherstellen und über den externen Weg den nachträglichen Erwerb des Berufsabschlusses zum/zur Berufskraftfahrer/-in mit IHK-Abschlussprüfung erzielen. Die Geringqualifizierten erwerben die notwendigen Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten und werden am Ende jedes Ausbildungsbausteines bei der IHK zu einer Kompetenzfeststellung angemeldet.

Ausbildungsinhalte:

  • Be- und Entladung inkl. Ladungssicherung
  • Abfahrtskontrolle am LKW
  • Güterbeförderung im Straßenverkehr
  • Ablieferung und Übergabe des Transportguts
  • Identifizierung und Behebung von Fahrstörungen und Mängeln im Güterverkehr
  • Betriebliche Lernphase (Praktikum)
  • IHK-Prüfungen (Kompetenzfeststellung)

Erworbene Berechtigungen:

  • Erwerb Fahrerlaubnisklasse C/CE (Führerscheinausbildung)
  • Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG bzw. für Teilnehmer mit spezifischen Vorbedingungen nach § 5
  • Ausbildung an Flurförderzeugen nach BGG 925 (Gabelstaplerschein)
  • Ladungssicherungsschulung nach der Norm VDI 2700 a
  • Nachweis ADR-Basiskurs Stück- und Schüttgut (Klassen 2-6, 8) gem. Kap. 8.2 ADR

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Keinen Berufsabschluss oder veralteter Berufsabschluss ohne Beschäftigungsmöglichkeit
  • Arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedroht
  • Geflüchtete Menschen mit Bleibeperspektive
  • Sprachniveau mind. Stufe B2
  • Berufliche Flexibilität und Mobilität
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Keine wesentlichen Einträge im FAER (Fahreignungsregister)
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung

Nachweis augenärztliches Gutachten Anlage 6 Nr. 2.1. der FeV.)
Nachweis ärztliche Untersuchung § 11 Abs. 9 und § 48 Abs.4 und 5 der FeV.)

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 08:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos per Bildungsgutschein
Rheinhorststraße 3
67071 Ludwigshafen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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