Inhalt
Unser Bildungsprodukt richtet sich an interessierte geringqualifizierte Kunden, die zukünftig eine Tätigkeit in der Güter- oder Personenbeförderung anstreben und die Voraussetzungen erfüllen. Die aus Weiterbildungs- und Arbeitsphasen bestehenden TQ-Inhalte, sollen die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sicherstellen und über den externen Weg den nachträglichen Erwerb des Berufsabschlusses zum/zur Berufskraftfahrer/-in mit IHK-Abschlussprüfung erzielen. Die Geringqualifizierten erwerben die notwendigen Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten und werden am Ende jedes Ausbildungsbausteines bei der IHK zu einer Kompetenzfeststellung angemeldet.
Ausbildungsinhalte:
- Be- und Entladung inkl. Ladungssicherung
- Abfahrtskontrolle am LKW
- Güterbeförderung im Straßenverkehr
- Ablieferung und Übergabe des Transportguts
- Identifizierung und Behebung von Fahrstörungen und Mängeln im Güterverkehr
- Betriebliche Lernphase (Praktikum)
- IHK-Prüfungen (Kompetenzfeststellung)
Erworbene Berechtigungen:
- Erwerb Fahrerlaubnisklasse C/CE (Führerscheinausbildung)
- Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG bzw. für Teilnehmer mit spezifischen Vorbedingungen nach § 5
- Ausbildung an Flurförderzeugen nach BGG 925 (Gabelstaplerschein)
- Ladungssicherungsschulung nach der Norm VDI 2700 a
- Nachweis ADR-Basiskurs Stück- und Schüttgut (Klassen 2-6, 8) gem. Kap. 8.2 ADR
Teilnahmevoraussetzungen:
- Keinen Berufsabschluss oder veralteter Berufsabschluss ohne Beschäftigungsmöglichkeit
- Arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedroht
- Geflüchtete Menschen mit Bleibeperspektive
- Sprachniveau mind. Stufe B2
- Berufliche Flexibilität und Mobilität
- Mindestalter 25 Jahre
- Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Keine wesentlichen Einträge im FAER (Fahreignungsregister)
- Persönliche und gesundheitliche Eignung
Nachweis augenärztliches Gutachten Anlage 6 Nr. 2.1. der FeV.)
Nachweis ärztliche Untersuchung § 11 Abs. 9 und § 48 Abs.4 und 5 der FeV.)
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht