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Kita-Verpflegung - gesund und lecker: Sondermodul V "Suppen und Eintöpfe"

Inhalt

Praxisfortbildung für Hauswirtschaftskräfte

Das Angebot einer Mittagsverpflegung gehört heute zum Standard der meisten Kindertageseinrichtungen. In vielen Kitas und Tagespflegeeinrichtungen wird dabei täglich frisch gekocht. Für die gesunde Entwicklung der Kinder ist ein abwechslungsreiches, kindgerechtes Speisenangebot besonders wichtig. Idealerweise orientiert sich die Zusammenstellung der Mahlzeiten an dem ?DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder?.Die Seminarreihe ?Kita-Verpflegung ? gesund und lecker? richtet sich an Hauswirtschaftskräfte, die mit der Gestaltung und Zubereitung des Mittagessens in der Tageseinrichtung betraut sind. Je nach Verfügbarkeit von Plätzen können auch Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis des Jugendamtes teilnehmen. Die Seminarreihe bietet Unterstützung in der täglichen Arbeit, um die immer größer werdenden Anforderungen an die besondere Qualität einer vollwertigen, kindgerechten Verpflegung zu bewältigen.In einzeln buchbaren Praxis-Modulen werden unterschiedliche Themenfelder bearbeitet. Zu den grundlegenden Inhalten gehören das Basiswissen ?Kochen?, Warenkunde, sowie Praxistipps zur Arbeitsorganisation und Speisenplanung. In allen Bereichen wird Bezug auf den DGE-Qualitätsstandard genommen.Sondermodul V: Suppen und EintöpfeZu jeder Jahreszeit bieten Suppen und Eintöpfe eine ausgewogene Auswahl an Lebensmitteln an. Der Einsatz regionaler und saisonaler Produkte verspricht neue Geschmackserlebnisse. Neue Rezepte werden vorgestellt.Die Modulreihe (Fortbildung) wird gefördert vom Ministerium für Bildung und findet in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung und der Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz statt.

1 Termin(e)

Dienstag, 17:00 Uhr

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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