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Erste-Hilfe: Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe für Bildungs- und

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Erziehungseinrichtungen für Kinder im DRK-Lehrsaal AK

Erste-Hilfe-Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (Erste Hilfe am Kind)
Kooperation mit dem DRK-Kreisverband Altenkirchen
Der DRK-Kreisverband Altenkirchen arbeitet bereits seit Jahren mit vielen Kindertagesstätten im Landkreis eng zusammen. Oftmals werden Kurse direkt in den Einrichtungen durchgeführt. Sollte hierbei eine Erzieherin oder ein Erzieher das Inhousesemninar verpasst haben, so kann der Lehrgang hiermit nachgeholt werden.
Wer übernimmt die Kursgebühren?
Erzieherinnen und Erzieher aus Rheinland-Pfalz benötigen von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eine Genehmigung/Kostenzusage. Diese beantragt der Träger der Einrichtung bei der Unfallkasse.
Erzieherinnen und Erzieher aus Nordrhein-Westfalen können mit einem Bildungsgutschein der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ?bezahlen?.
Sonstige Teilnehmer (Selbstzahler) müssen eine Kursgebühr von 50 Euro vor Ort und in bar entrichten.
Hinweis: Der Träger einer Einrichtung , z. B. die Verbandsgemeinde, muss bei der Antragsstellung berücksichtigen, dass nicht alle Personengruppen von der Unfallkasse finanziert werden. Bei Auszubildenden, Praktikanten und FSJ´lern werden z.B. die Kosten nicht übernommen.

Wichtig: Erzieherinnen aus Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen müssen
das Abrechnungsformular und die Kostenzusage (ggf. Bildungsgutschein) der Unfallkasse bitte zum Kursbeginn im Original dem Kursleiter aushändigen.
Für den bürokratischen Aufwand bitten wir um Verständnis.
Fragen zu den Kursinhalten oder zu dem Abrechnungsmodus erhalten Sie unter: Tel.: 02681 / 8006-23 oder gerharz@kvaltenkirchen.drk.de
Ihre Anmeldung senden Sie an die Kreisvolkshochschule Altenkirchen.
Jörg Gerharz, Ausbildungsleiter

1 Termin(e)

Mittwoch, 08:30 Uhr

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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