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Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton nach WU-Richtlinie

Inhalt

> Grundlagen für wasserundurchlässige Betonkonstruktionen
Allgemeines zu Wasser im Baugrund, Bemessungswasserstand, Beton mit hohem Wassereindringwiderstand, Abdichtungserfordernisse für erdseitige Bauwerke und Dächer, Raumklima, Hinweise auf diesbezügliche Regelwerke, DIN-Normen, Fachinformationen und aktuelle Gerichtsentscheidungen.

> WU-Richtlinie des DAfStb. (12/2017) Neuerungen und Änderungen
Bedarfsplanung nach DIN 18025, Neuaufnahme von WU-Beton-Dächer (Balkone?), Planung und Ausführung von WU-Betonbauwerken, Checklisten, Aufgaben- und Verantwortungsverteilung im WU-Planungsteam, Ausschluss des Entwurfsgrundsatz „b“ für hochwertig genutzte Räume in BK 1, Zwang, Ansatz von Selbstheilung, max. Wasserdruckhöhen, Lösungsansätze für Planungsfragen, Praxisfälle.

> Risse im WU-Beton – wie bewerten und was tun?
Entwurfsgrundsätze (a, b, c) nach der WU-Richtlinie, Rissbreitenbeschränkung, Selbstheilung von Rissen, Möglichkeiten zur Rissevermeidung, Rissabdichtung durch Injektagen oder Abdichtungen, welche Risse sind in welchen WU-Bauwerken zulässig bzw. zu erwarten, Zeitbetrachtungen zu Risse, Praxisbeispiele.

> Fugenabdichtungen bei WU-Bauwerken
Grundsätzliches zu Fugenabdichtungen, Darstellung versch. Fugenabdichtungssysteme mit Diskussion der spezifischen Vor- und Nachteile, abP-Prüfungen, Fugenplanung und Ausführung, Praxisbeispiele.

> Weiße Wanne, Elementwand-Wanne, Braune Wanne, Gelbe Wanne, Schwarze Wanne
Darstellung der verschiedenen Systeme, Vor- und Nachteile, Planungshinweise, Praxis- und Sanierungsfälle.

> Brauchen WU-Betonbauwerke bzw. Weiße Wannen Zusatzabdichtungen? Frischbetonverbundfolien?
Denkansätze zu Zusatzabdichtungen, Sachstand und Erläuterungen zu Frischbetonverbundfolien FBV.

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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