Inhalt
Nach vielen Durchführungsverordnungen zum Gebäudeenergiegesetz ist eine Erfüllungserklärung auszustellen. Diese soll im öffentlich-rechtlichen Kontext die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben dokumentieren. Für Effizienzgebäude bestehen vergleichbare zivilrechtliche Prüf- und Überwachungspflichten, welche jüngst in den Technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) etwas näher konkretisiert wurden und inzwischen sich längst nicht mehr nur auf energetische Aspekte beziehen.
Doch nicht nur bei einem Effizienzhaus-Standard gemäß BEG sollten Abgleiche zwischen den geplanten und den konkret ausgeführten Leistungen sehr gründlich vorgenommen werden, hier allerdings schon allein deswegen, weil u.a. auch die finanzielle Förderung von der erfolgreichen Umsetzung der Anforderungen abhängt.
Das Seminar stellt die wesentlichen „Stationen“ der Qualitätssicherung aus energetischer Sicht heraus, erläutert mögliche Beurteilungsmaßstäbe (z.B. DIN 4108-2, DIN/TS 4108-8, DIN 4108-7, DIN 4108 Bbl 2, DIN EN 12831, DIN EN ISO 6946, DIN EN 14351-1) und macht deutlich, dass der Planer in besonderem Maße diese Aufgaben wahrnehmen sollte. Nach dem Motto: „Ich kann nur erkennen, was ich kenne“ werden.
Inhalt
- Typische Fehler in Entwurfs- und Ausführungsplanung bei energetischen Nachweisen
- Neue Herausforderungen bei Effizienzhäusern, die einer Nachhaltigkeitsbewertung unterzogen werden
- Empfehlungen für Ausschreibung, Ausführungs- und Detailplanung (korrekte Fensterausschreibung, Spezifizierung von Dämmmaßnahmen in den Regelflächen der Bauteile, konstruktive Durcharbeitung in Details im Hinblick auf Maßnahmen zur Minimierung von Wärmebrücken und Schaffung einer dichten Gebäudehülle) und
- Ausführungsüberwachung (Ausführungsqualitäten nach DIN EN ISO 6946, ABZ, Bauregelliste usw.) und Messungen (Differenzdruckmessungen, hydraulischer Abgleich), DIN EN ISO 9972
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i