Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 24.233 Weiterbildungskursen von 639 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Hat die Fensterlüftung ausgedient? Was muss – was kann – was geht?

Inhalt

Lüften hat im Wohn- und Nichtwohnbau unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Während es bei Schulen Arbeits- und Versammlungsstätten primär um die Abfuhr von CO2 und Schadstoffen geht, steht im Wohnungsbau der Feuchteschutz im Vordergrund. Schimmel und Schimmelvermeidung ist hierbei insbesondere im Wohnungsbau bei Neu- und Altbauten ein herausragendes Themenfeld, um das sich immer wieder (nicht zuletzt vor Gericht) gestritten wird. Zur Vermeidung von Streitigkeiten ist wesentlich, dass in Bezug auf die Nutzung und die klimatische Beanspruchung angemessene Konzepte entwickelt werden.

Für die Konzepterarbeitung können verschiedene Erkenntnisquellen herangezogen werden. Die DIN 4108 mit ihren verschiedenen Teilen hilft hier im Neubau unter bestimmten (standardisierten) Randbedingungen, Lösungen für den Feuchteschutz zu finden.

Die DIN / TS 4108-8 erläutert die Randbedingungen zur Vermeidung von Schimmelwachstum. Da im konkreten Einzelfall das Nutzerverhalten einen wesentlichen Einfluss hat, werden die prinzipiellen Wirkmechanismen erörtert, wie das Nutzerverhalten quantitativ abgeschätzt werden kann.

Der Vortrag basiert auf einer neuen Lüftungsstudie zum Thema „Lüftung im Wohnungsbau“.

Inhalt

  • Grundlagen zum Lüften
  • Technisches Erkenntnisquellen und Normen
  • Randbedingungen und Möglichkeiten zur Vermeidung für Schimmel
  • Vor- und Nachteile der verschiedenen Lüftungssysteme

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren