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Fachkraft für Kinderperspektiven im Kita-Beirat (FaKiB)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Kindertageseinrichtungen sind Orte FÜR und VON Kindern. Das neue KiTa-Gesetz möchte diese Tatsache stärker berücksichtigen und hat daher den KiTa-Beirat ins Leben gerufen. Dort kommen Vertreter von Träger, Einrichtung und Eltern zusammen. Damit die Perspektiven der Kinder deutlicher gehört werden, wurde die neue Stelle ?Fachkraft für Kinderperspektiven? geschaffen. Diese bringt die Ansichten und Meinungen der Kinder mit ein.   Als Fachkraft für Kinderperspektiven setzen Sie sich dafür ein, dass Kinder sich mit ihrer KiTa identifizieren, sie mitgestalten und Spuren hinterlassen. In dieser zweitägigen Fortbildung lernen Sie, die KiTa mit Kinderaugen zu sehen. Intensives Hinhören, genaues Beobachten und festhalten, auf Schatzsuche gehen sind methodische Schlüssel, die in der Fortbildung vermittelt werden. Außerdem beschäftigen wir uns mit Methoden der Partizipation wie z.B. dem Gruppenrat oder dem Kinderparlament und mit Möglichkeiten der Ermutigung, so dass der ?Stärkekoffer? der Kinder gefüllt wird.   Ziel der Fortbildung ist es, die Sichtweise von Kindern erfassen, interpretieren und analysieren zu können, sowie die Interessen der Kinder im KiTa-Beirat vertreten zu können

2 Termin(e)

Mi, Do, 09:00 Uhr

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
25.09.24 - 26.09.24 09:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mi. und Do.
233  Lehnstr. 16
66869 Kusel
Deutschland

Dieser Kurs ist barrierefrei

Termine:
25.09.2024 von 09:00 bis 16:00 Uhr
26.09.2024 von 09:00 bis 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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