Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 27.656 Weiterbildungskursen von 659 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung (m/w/d)

Inhalt

Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte (m/w/d)

Voraussetzungen: Sie sind bereits Sicherheitsbeauftragter (m/w/d) und haben eine schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber.

Grundlage:- Arbeitsschutzgesetz - Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 211-042

Eine gesunde Arbeitsschutzkultur ist da höchste Gut eines Unternehmens. Sicherheitsbeauftragte (m/w/d), die sich auf einen aktuellen Kenntnisstand halten, fördern diese Kultur. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen praxisorientiert relevante Neuerungen.

Wiederholung der Grundlagen (2 UE) - Auffrischung der rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz - Akteure im Arbeitsschutz - Unfälle (Definition, Entstehung, Bedeutung) Vertiefung (3 UE) - Arbeitsschutzkultur - Einführung in die Gefährdungsbeurteilung - Einblicke in die Entstehung und Vermeidung von Unfällen mit Praxisbezug Neuerungen (3 UE) - Überblick über das aktuelle Unfallgeschehen - Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln - Aktuelle Entwicklungen und ihre Anwendung im betrieblichen Arbeitsschutz, z. B. - Neuerungen im Bereich der Arbeitsstättenverordnung - Neuerungen im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung - Vorstellung aktueller Präventionsprogramme und Kampagnen

Mindestteilnehmerzahl: 6

Sonstiges Merkmal
Sicherheitsbeauftragte/r
Auffrischung (Lernzielniveau) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren