Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 27.669 Weiterbildungskursen von 659 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Persönlichkeits- und Verhaltensänderung - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53b SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Betreuungsassistenten nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI) Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten

Voraussetzungen: Qualifizierung nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI) ausreichende Deutschkenntnisse

Grundlage:Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Gültigkeit:1 Jahr

Um sich optimal für Bewohner*, zu Betreuende oder andere Pflegeempfänger einzusetzen, ist es wichtig, dass Betreuungsassistenten alles, was sie wahrnehmen, richtig einordnen. Mit diesem Gesamtkontext können sie danach richtig arbeiten. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt bei demenzielle Erkrankungen sowie Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen. Die Praxis rückt hier in den Vordergrund. Die wichtigen Eindrücke, die dort gewonnen werden, sollen sortiert, korrekt eingeordnet und bewertet werden. Nur so können die Symptome der Demenzerkrankten richtig bewertet und dadurch behandelt werden.

  • Wiedergeben der Praxiseindrücke - Ordnen und Priorisierung der Praxiseindrücke - Symptome demenzieller Erkrankungen - Symptomgruppe der psychischen Veränderungen - Symptomgruppe der Persönlichkeitsveränderungen - Ableiten, Übung, Reflexion und Korrektur von Handlungsmustern und -abläufen typischer Betreuungssituationen aus der Praxis - Wiederholung und Reflexion

Mindestteilnehmerzahl: 6

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren