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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen - Fortbildung für befähigte Personen

Inhalt

Zielgruppe: Elektrofachkräfte, die Wiederholungsprüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen bzw. zukünftig durchführen. Angesprochen sind auch 'Elektrotechnisch unterwiesene Personen oder Elekt

Voraussetzungen: - Mindestens Facharbeiterabschluss im Elektrohandwerk und ein Jahr praktische Erfahrung mit zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln - Nachweis als 'Elektrotechnisch unterwiesene Person' - Nachweis als 'Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten' - M

Grundlage:- ArbSchG - BetrSichV - DGUV Vorschrift 3 (alt: BGV A3) - TRBS 1201 - TRBS 1203 - DIN VDE 0701 - DIN VDE 0702 - VDI 4068

Gültigkeit:Die Teilnahmebescheinigung gilt in Verbindung mit zeitnahen beruflichen Tätigkeiten drei Jahre, danach ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich, wenn eine Fortbildung besucht wird.

Befähigte Personen die Überprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen, müssen zum Erhalt ihrer Zulassung an einer Weiterbildung oder an einem Erfahrungsaustausch teilnehmen, laut VDI 4068 Blatt 4 mindestens alle 3 Jahre. In diesem Seminar werden die vorhandenen Kenntnisse im Bezug auf die elektrische Gefährdung bei der Überprüfung von ortsveränderlicher Betriebsmittel der Teilnehmer* aktualisiert und Neuerungen besprochen. Zudem können die Teilnehmer Erfahrungen austauschen und besprechen.

  • Anwendungsbereiche - Prüffristen - Begriffsbestimmungen - Prüfungen + gesetzliche Regelungen + Prüfpersonal + Durchführung + Auswertung - Dokumentation - Kennzeichnung - Aktuelle Informationen

Mindestteilnehmerzahl: 5

Sonstiges Merkmal
Befähigte Person

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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