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Sexueller MIssbrauch im digitalen Raum - das LKA informiert über die polizeiliche Kriminalprävention im Jugendbereich

Inhalt

Vortrag Teil I:
 
Verena Maus stellt Ihnen im ersten Teil die Aufgaben und Zuständigkeiten der
"Zentralstelle Jugend" im Landeskriminalamt RLP und deren Nutzungsmöglichkeiten
für die Teilnehmenden vor. Darüber hinaus werden einzelne Präventionsprojekte
des LKA in Kooperation mit weiteren Präventionsträgern dargestellt.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit für Fragen und Austausch.
 
Vortrag Teil II:
 
Carina Kneip stellt Ihnen die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Bereich "Sexueller Missbrauch von Kindern/ Kinder- und Jugendpornografie" vor und
arbeitet heraus, welche Konsequenzen sich daraus für die Präventionsarbeit ergeben.
Schwerpunkt der Präsentation ist das digitale und analoge Informationsund
Beratungsangebot zum Thema "Sexueller Missbrauch / Kinder- und Jugendpornografie". Neben Internetseiten und Printmedien werden aktuelle Präventionsclips des Programms "Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der
Länder" vorgestellt, die u.a. Schulen kostenlos zur Verfügung stehen. Daneben
erfahren Sie, welche Beratungsstellen die Polizei in Rheinland-Pfalz besitzt und
welche Angebote Betroffenen zur Verfügung stehen. Im Anschluss wird ein
freier Austausch ermöglicht sowie die vorgestellten Präventionsangebote ausgegeben.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
10.10.23 09:30 - 12:30 Uhr Vormittags
Di.
k. A. Saarstr. 21
55122 Mainz

max. 24 Teilnehmer


Dauer: 1 Tage

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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