Inhalt
Schulseelsorge steht im Spannungsfeld von Schule und Kirche, Individuum und Gruppe, Theologie und Sozialarbeit. Wie jede Seelsorge ist Schulseelsorge auf Vertraulichkeit angewiesen. Daher greift die seelsorgliche Schweigepflicht. Sie bezieht sich auf alle Inhalte und Umstände des Seelsorgegesprächs. Den Auftrag zur Schulseelsorge erteilt die Kirche, nicht der Staat.
Im Seminar werden u. a. folgende Fragen aufgegriffen:
- Kann eine Grenze zwischen seelsorglichen und nichtseelsorglichen Gesprächsinhalten gezogen werden?
- Wer definiert "Seelsorge" in der konkreten Situation?
- Kann der Staat unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr Informationen von den Schulseelsorgerinnen und -seelsorgern erwarten?
- Können Sie als Lehrkraft von der Schulverwaltung eine Anrechnung der Tätigkeit in der Schulseelsorge auf ihr Unterrichtsdeputat erwarten?
- Wer führt die Aufsicht über die Schulseelsorge?
- Wie können Sie sich vor falscher Anschuldigung schützen? Was dürfen Sie aufzeichnen?
- Kann es Seelsorge für eine Gruppe (Klasse, Kollegium) geben?
Nach einem Einführungsvortrag diskutieren Sie interaktiv die Themen anhand von Fallbeispielen. Die Veranstaltung soll Sie befähigen, Ihren Auftrag zur Schulseelsorge rechtssicher wahrzunehmen und Ihre Kompetenzen genau zu kennen.