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Schulseelsorge und Ihr Rechtsrahmen - Verschwiegenheit, Persönlichkeitsschutz, Zeugnisverweigerungsrecht

Inhalt

Schulseelsorge steht im Spannungsfeld von Schule und Kirche, Individuum und Gruppe, Theologie und Sozialarbeit. Wie jede Seelsorge ist Schulseelsorge auf Vertraulichkeit angewiesen. Daher greift die seelsorgliche Schweigepflicht. Sie bezieht sich auf alle Inhalte und Umstände des Seelsorgegesprächs. Den Auftrag zur Schulseelsorge erteilt die Kirche, nicht der Staat.
 
Im Seminar werden u. a. folgende Fragen aufgegriffen:
 

  • Kann eine Grenze zwischen seelsorglichen und nichtseelsorglichen Gesprächsinhalten gezogen werden?
  • Wer definiert "Seelsorge" in der konkreten Situation?
  • Kann der Staat unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr Informationen von den Schulseelsorgerinnen und -seelsorgern erwarten?
  • Können Sie als Lehrkraft von der Schulverwaltung eine Anrechnung der Tätigkeit in der Schulseelsorge auf ihr Unterrichtsdeputat erwarten?
  • Wer führt die Aufsicht über die Schulseelsorge?
  • Wie können Sie sich vor falscher Anschuldigung schützen? Was dürfen Sie aufzeichnen?
  • Kann es Seelsorge für eine Gruppe (Klasse, Kollegium) geben?
 Nach einem Einführungsvortrag diskutieren Sie interaktiv die Themen anhand von       	  Fallbeispielen. Die Veranstaltung soll Sie befähigen, Ihren Auftrag zur Schulseelsorge     rechtssicher wahrzunehmen und Ihre Kompetenzen genau zu kennen.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
22.11.23 09:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Mi.
100  Saarstr. 21
55122 Mainz

max. 24 Teilnehmer


Dauer: 1 Tage

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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