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Lkw-Ladekran bedienen - Unterweisung für Kranführer und Instandhaltungspersonal (m/w/d)

Inhalt

Zielgruppe: - Beschäftigte aus dem Baugewerbe - Beschäftigte aus Bau- oder Technikberufen - Personen die für zukünftige Tätigkeiten eine dokumentierte Lkw-Ladekranunterweisung benötigen

Voraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre - gesundheitlichen Eignung (besonders räumliches Sehen)

Grundlage:- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - DGUV Vorschrift 1 - DGUV Vorschrift 52 - DGUV Grundsatz 309-003

Gültigkeit:unbefristet

Der Umgang mit Lkw-Ladekranen birgt hohe Gefahrenpotenziale. Um diese zu minimieren, müssen Bediener (m/w/d) sowie Instandsetzungspersonal eine umfassende Unterweisung erhalten. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen praxisorientiert die erforderlichen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit diesen Geräten.

Theorie - rechtliche Grundlagen - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen von Lkw-Ladekranen - Sicherheitseinrichtungen an Lkw-Ladekranen - Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen - Einweisung und Handzeichengebung - Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung - Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung - Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen Praxis - praktische Übung - Anschlagen von Lasten Prüfung (Theorie/Praxis)

Mindestteilnehmerzahl: 8

Zertifikat
LKW-Ladekran (Befähigungsnachweis)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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