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Kombischulung Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung - Anmeldung nur Online

Inhalt

Die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung garantieren, die rechtlichen Grundlagen nach dem Gaststättengesetz, sowie die damit korrespondierende Gesetzgebung z.B. von der GEMA bis hin zur Spielverordnung. Weiter werden die biologischen, chemischen und physikalischen Gefahren behandelt, die bei Umgang mit Lebensmittel und Schankanlagen zu beachten wären.

Rechtliche Grundlage

Gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung müssen alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, herstellen, behandeln und verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden.

Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Der Teilnehmer muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Unterrichtung verstehen und Fragen der Referenten beantworten kann. Bei ausländischen Staatsbürgern behalten wir uns vor, die Sprachkenntnisse zu prüfen. Sollten Sie über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, kann die Teilnahme verweigert werden. Die Begleitung eines Dolmetschers ist möglich, bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Alternativ bietet die IHK Köln Kurse zur GU und LMHV in verschiedenen Sprachen an.

Zur Unterrichtung ist der Personalausweis/Reisepass mitzubringen. Beachten Sie, dass bei verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem bzw. teilweisem Verlassen der Unterrichtung keine Bescheinigung ausgestellt werden kann!

DIE ANMELDUNG SOWIE JEGLICHE KORRESPONDENZ ERFOLGT AUSSCHLIEßLICH ONLINE. Bitte geben Sie uns Ihre aktuelle Emailadresse an.

Inhalt:

EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV EU 1169/2011), gültig seit 13.12.2014

Lebensmittelrecht

Informationen zur Allergenkennzeichnung

Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels

Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels

Betriebliche Eigenkontrolle, Havarieplan und RückverfolgbarkeitUnterrichtung nach § 4 Abs. 1, Gaststättengesetz
Lebensmittelverordnung § 4
Voraussetzung: keine

Ansprechpartner: Melanie Vogel
Telefon: +49.2613.048943
Fax: +49.2613.048934
Email: vogel@gbz-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
06.10.23 09:00 - 18:00 Uhr Ganztägig
Fr.
185 
Keine Barzahlung vor Ort möglich.
Hauptstraße 161
55743 Idar-Oberstein

max. 25 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 15

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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