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Online-Veranstaltung
Onlinevortrag: Im Wald gelten Regeln - auch für den Tourismus
Es ist für die meisten Menschen so selbstverständlich wie Zähneputzen oder Abendessen, speziell auch im Kreis Altenkirchen: Der regelmäßige Spaziergang oder die Fahrradtour im zumeist nahen Wald gehört zur ganz normalen Freizeit. Ganz ohne Hintergedanken, ganz ohne schlechtes Gewissen. Doch auch im Wald gibt es Regeln, die zu beachten sind. Kaum jemand denkt zwischen Eichen, Tannen und Kiefern darüber nach, auf welchem Grund und Boden er sich gerade befindet. Doch der Wald hat immer einen Besitzer, sei es eine Haubergsgenossenschaft, eine Gemeinde, der Staat oder eine sonstige Institution. Und vor allem ist er kein rechtsfreier Raum. Was es genau für Rechte und Pflichten sowohl aufseiten der Waldnutzenden als auch der Eigentümer gibt, darüber referiert Michael Weber, Leiter des Forstamts Altenkirchen , im Rahmen eines Online-Vortrags und steht Frage und Antwort.
Mögliche Inhalte:
- Waldbetretungsrecht
- Wald - die Legaldefinition
- Das Bundeswaldgesetz
- Ausgangspunkt des Waldbetretungsrechts
- Das Landeswaldgesetz
- Konkretisierung in Rheinand-Pfalz
- Wissen und Unwissen
1 Termin(e)
Mittwoch, 18:00 Uhr