Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 16.397 Weiterbildungskursen von 655 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Was darf ich im Wald?

Inhalt

Online-Veranstaltung

Onlinevortrag: Im Wald gelten Regeln - auch für den Tourismus

Es ist für die meisten Menschen so selbstverständlich wie Zähneputzen oder Abendessen, speziell auch im Kreis Altenkirchen: Der regelmäßige Spaziergang oder die Fahrradtour im zumeist nahen Wald gehört zur ganz normalen Freizeit. Ganz ohne Hintergedanken, ganz ohne schlechtes Gewissen. Doch auch im Wald gibt es Regeln, die zu beachten sind. Kaum jemand denkt zwischen Eichen, Tannen und Kiefern darüber nach, auf welchem Grund und Boden er sich gerade befindet. Doch der Wald hat immer einen Besitzer, sei es eine Haubergsgenossenschaft, eine Gemeinde, der Staat oder eine sonstige Institution. Und vor allem ist er kein rechtsfreier Raum. Was es genau für Rechte und Pflichten sowohl aufseiten der Waldnutzenden als auch der Eigentümer gibt, darüber referiert Michael Weber, Leiter des Forstamts Altenkirchen , im Rahmen eines Online-Vortrags und steht Frage und Antwort.

Mögliche Inhalte:

  • Waldbetretungsrecht
  • Wald - die Legaldefinition
  • Das Bundeswaldgesetz
  • Ausgangspunkt des Waldbetretungsrechts
  • Das Landeswaldgesetz
  • Konkretisierung in Rheinand-Pfalz
  • Wissen und Unwissen

    1 Termin(e)

    Mittwoch, 18:00 Uhr

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
29.11.23 18:00 - 19:30 Uhr Abends
Mi.
kostenlos Online
Deutschland

Termine:
29.11.2023 von 18:00 bis 19:30 Uhr

Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren