Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 27.659 Weiterbildungskursen von 659 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Gefahrgutfahrer - Auffrischungsschulung (m/w/d)

Inhalt

Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer (m/w/d), die ihre ADR Bescheinigung / ADR-Card verlängern möchten.

Voraussetzungen: - Gültige ADR-Schulungsbescheinigung - Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift - Gültige Fahrerlaubnis

Grundlage:8.2.2.5 ADR

Gültigkeit:5 Jahre

Fahrzeugführer (m/w/d) benötigen für die Beförderung von Gefahrgut eine gültige ADR-Card. Für eine Verlängerung ist die rechtzeitige Auffrischungsschulung Pflicht. Die DEKRA Akademie frischt Ihre Kenntnisse im sachgemäßen Umgang mit den jeweils aktuell gültigen Vorschriften und die praktische Umsetzung für eine sichere Gefahrgutbeförderung auf, um Bußgelder zu vermeiden.

Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: Theorie (8 UE): - Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung (theoretischer Teil) - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Praxis (4 UE): - Durchführung der Beförderung (praktischer Teil) Prüfung (30 min) Schriftliche IHK Prüfung am Abschlusstag

Mindestteilnehmerzahl: 7

Sonstiges Merkmal
Auffrischung (Lernzielniveau) i
Gefahrgutfahrer/in

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren