Inhalt
Zielgruppe: Personen, die für die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten vorgesehen sind, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Seeschiff
Voraussetzungen: Besuch des Seminars 'Gefahrgutbeauftragten-Grundausbildung: erster Verkehrsträger'
Grundlage:§ 3(3) Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Gültigkeit:5 Jahre ab Datum der Prüfung
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung.
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften - Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code und GGVSee)
Mindestteilnehmerzahl: 7
- Sonstiges Merkmal
- Grundlagen (Lernzielniveau)
Gefahrgutbeauftragte/r i