Inhalt
Zielgruppe: Personen, die zum Gefahrgutbeauftragten* bestellt werden sollen, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Schiene.
Voraussetzungen: Besuch des Seminars 'Grundausbildung Gefahrgutbeauftragter: erster Verkehrsträger.
Grundlage:§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Gültigkeit:5 Jahre ab Datum der Prüfung
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Schienenfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung.
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften
Mindestteilnehmerzahl: 7
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutbeauftragte/r i
Grundlagen (Lernzielniveau)