Inhalt
Zielgruppe: Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragter (m/w/d) vorgesehen sind.
Voraussetzungen: Deutsche Sprachkenntnisse in Schrift und Wort.
Grundlage:§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Gültigkeit:5 Jahre
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-, oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten (m/w/d) bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter (m/w/d) darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsanbieter schafft die Voraussetzung, die Prüfung vor der IHK ablegen zu können.
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften
Mindestteilnehmerzahl: 6