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Gefahrgutbeauftragte: Erster Verkehrsträger Straße - Grundschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragter (m/w/d) vorgesehen sind.

Voraussetzungen: Deutsche Sprachkenntnisse in Schrift und Wort.

Grundlage:§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Gültigkeit:5 Jahre

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-, oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten (m/w/d) bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter (m/w/d) darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsanbieter schafft die Voraussetzung, die Prüfung vor der IHK ablegen zu können.

  • Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften

Mindestteilnehmerzahl: 6

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
15.04.24 - 17.04.24
Mo. und Mi.
975  Barbarossastr. 60
67655 Kaiserslautern

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern
Terminhinweis:
3 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

11.11.24 - 13.11.24
Mo. und Mi.
s.o.
975  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern
Terminhinweis:
3 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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